Kommentar zum Stuttgart 21-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig
Stuttgart (ots) - Bemerkenswerter als die Entscheidung aus Leipzig ist hingegen der Umstand, dass sich das höchste deutsche Verwaltungsgericht auch mehr als 25 Jahre nach Präsentation der Projektidee und mehr als zehn Jahre nach Baubeginn im Talkessel zum wiederholten, aber womöglich nicht zum letzten Male, mit Stuttgart 21 befassen musste. Man kann es den ...